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So wie jedes Geschäft braucht auch die Anmietung einer Ferienwohnung detaillierte Regeln. Schon vor der Reservierung einer Ferienwohnung können Sie bei uns das sog. "Kleingedruckte", also die Vertragsbedingungen nachlesen - es sind die branchenüblichen Regelungen

1) Alle Vereinbarungen zwischen Mieter und Vermieter (Abschluss, Änderung, Rücktritt, Umbuchung) bedürfen der Schriftform.  (z.B. E-Mail an urlaub@muehlenferienhaus.de)

2) Eine Anzahlung (im Normalfall) 100 Euro ist innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung/Buchungsbestätigung fällig, die Restzahlung bis spätestens 4 Wochen vor Mietbeginn durch Überweisung. Geht die Zahlung nicht rechtzeitig ein und ist auch eine Zahlungserinnerung erfolglos, so ist der Vermieter berechtigt, das Haus anderweitig zu vermieten.

2a) Aktionen oder Rabatte die mit "*" gekennzeichnet sind, beziehen sich, wenn nicht anders angegeben, immer auf den Übernachtungspreis.

3) Der Mieter ist zur Rechnungszahlung zu 100% verpflichtet.
Im Falle eins Stornos vor Reiseantritt wird die Endreinigungsgebühr zurückerstattet. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung.
Bei vorzeitiger Abreise besteht kein Anspruch auf Teilrückzahlung.

3A) Sonderkündigungsrecht im Pandemiefall
Im Falle eines Beherbergungsverbotes vom Land Niedersachsen (z.B. Corona) werden geleistete Zahlungen vom Vermieter umgehend zurück überwiesen. Dem Gast entstehen somit keine Stornokosten.

4) Im Mietpreis enthalten sind die Verbrauchskosten für Energie, Wasser.

5) Der Gast erhält nach der Buchung ein Formular wo er die erforderlichen Angaben für die Kurkarten eintragen kann.
Diese schickt er dann an den Vermieter zurück Der Vermieter stellt dann die
Kurkarten aus und schickt sie in der Regel per Post zurück.
Der Gast erhält die Rechnung für die Kurkarten separat.
Bei Gästen mit 100% Behinderung kann der Gast sich die kostenlose Kurkarte bei der Kurverwaltung abholen.
Beispiel:
1 Person 100% plus eingetragener Begleiter = kostenlose Kurkarte bei der Kurverwaltung
1 Person 100% plus eingetragener Begleiter + Kind = zahlungspflichtige Kurkarte vom Vermieter
1 Person 50% plus eingetragener Begleiter = zahlungspflichtige Kurkarte vom Vermieter

6) Die Wohnungs- und Schlüsselübergabe erfolgt zwischen 16 Uhr und 18 Uhr.
Bitte melden Sie sich wenn möglich telefonisch vor der Anreise beim Hausverwalter und sprechen die Ankunftszeit ab. So vermeiden Sie Wartezeiten.  Die Telefonnummer steht auf der Auftragsbestätigung.
Die Abreise hat bis 10:00 Uhr am Abreisetag zu erfolgen

7) Bettwäsche und Handtücher können vor der Anreise bestellt werden.

8) Der Mieter kann neben der Ferienwohnung auch eine Terrasse mit Gartenmöbeln nutzen.

9) Die Ferienwohnung nebst Inventar und die zum Haus gehörenden Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Der Mieter trägt aus hygienischen Gründen dafür Sorge, dass Betten nur in bezogenem Zustand benutzt werden. Dem Hausverwalter ist während der Mietzeit Zutritt zur Ferienwohnung zu gewähren. Die Reinigung der Ferienwohnung ist während der Mietzeit vom Mieter selbst vorzunehmen. Am Abreisetag ist die Ferienwohnung besenrein zu übergeben.
Nicht abgespültes / abgetrocknetes Geschirr wird mit 10 Euro in Rechnung gestellt.

10) Der Vermieter / Hausverwalter darf nur der im Mietvertrag aufgeführten Personenzahl Unterkunft gewähren. Minderjährigen Personen wird nur in Begleitung Erwachsener Aufenthalt gewährt. Haustiere sind nur nach Absprache gestattet. Eine Untervermietung der Ferienwohnung durch den Mieter ist nicht gestattet!

11) Es besteht keine Haftung für Schäden, die durch höhere Gewalt verursacht werden.

12) Der Mieter verpflichtet sich, eventuell während seiner Mietzeit in der Wohnung durch ihn verursachte Schäden unverzüglich an den Eigentümer zu melden und zu ersetzen. Der Mieter ist verpflichtet alles Zumutbare zu tun, um einen Mangel (Schadenminderungspflicht) zu beheben. Der Mieter haftet auch bei leichter Fahrlässigkeit sowie persönlich auch für Schäden, die durch seine mitreisenden Personen verursacht worden sind.

13) Die Nutzung des höhenverstellbaren Bettes geschieht auf eigene Gefahr.
Die Höhenverstellung ist sehr leistungsstark. Bei unsachgemäßer Handhabung keine Haftung durch den Eigentümer. Kinder nicht  mit der Fernbedienung spielen lassen. Sollten bei der Nutzung Fehler oder Defekte festgestellt werden, ist umgehend der Eigentümer zu informieren. Eine weitere Nutzung ist dann nur nach Freigabe erlaubt.

14) Der Winterdienst obliegt dem Mieter. Nach Absprache kann der Service vom Eigentümer oder einer beauftragten Person übernommen werden.

15) Sollte eine Bestimmung ungütig werden, behalten die anderen Bestimmungen ihre Gültigkeit.

16) Als Gerichtsstand ist Minden vereinbart..

Uwe & Gundula Priesmeyer
Hardenbergstr. 10
32479 Hille

Stand: 10.01.2021 Druck Vertragsbedingungen !!hier können Sie jetzt buchen!!